Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pflastergeschäft Patrick Haupt

(1)     Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge im geschäftlichen Verkehr mit unseren Kunden. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, es sei denn, die jeweilige Klausel enthält eine Differenzierung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3)     Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(4)     Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

(1)     Unser Leistungsangebot ist freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Beschreibungen oder Unterlagen überlassen haben. Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art Eigentums und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(2)     Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns durch Auftragsbestätigung oder Durchführung der beauftragten Arbeiten anzunehmen.

(1)     Unsere Leistungen umfassen, je nach erteiltem Auftrag, das Ausführen von Pflasterarbeiten, das Setzen von Mauer-, Winkel- und Randsteinen, Erd- und Bagger- sowie Kanalarbeiten sowie das Abdichten von Hauswänden.

(2)     Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunde zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

(3)     Teilleistungen sind uns gestattet, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

(1)     Sofern nicht anders vereinbart, zahlt der Kunde bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswerts. Die Anzahlung ist mit Auftragserteilung fällig. Weitere Abschlagszahlungen können vereinbart werden. Die Schlusszahlung erfolgt nach Abnahme der Leistung gem. Ziff. 7.

(2)     Rechnungen sind ohne Skontoabzug zu bezahlen.  Mit Ablauf der Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Unsere Forderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(3)     Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Der Kunde ist zur Aufrechnung auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gengenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

(4)     Liegt der Leistungstermin später als drei Monate nach Vertragsschluss, sind wir berechtigt, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Ausführung der Leistung, die vereinbarte Vergütung anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich wie etwa deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten nötig ist.

(1)     In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Seuchen, wie Epidemien und Pandemien sind wir für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von unseren Verpflichtungen befreit.

(2)     Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, in deren Folge uns ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(1)     Wir behalten uns das Eigentum an den verwendeten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden vor.

(2)     Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die verwendeten Materialien auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(1) Ist keine förmliche Abnahme vereinbart, gilt die Leistung mit Ablauf von 3 Werktagen nach Fertigstellung der Leistung oder ab Beginn der Benutzung als abgenommen.

(2) In sich abgeschlossene Teile der Leistung können gesondert abgenommen werden.

(3) Die Schlusszahlung ist nach Abnahme innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(1)     Für die Rechte des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2)     Sind unsere Leistungen mangelhaft, werden wir nach unserer Wahl Nacherfüllung leisten. Hierzu hat der Kunde uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

(3)     Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

(1)     Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)     Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nach gesetzlichen Vorschriften wie folgt:

(a)     für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b)     für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(c)     in allen übrigen Fällen nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind.  

(3)     Die sich aus Ziffer. 9 (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4)     Für Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

(1)     Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)     Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 35767 Breitscheid. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: August 2025